Allgemeine Grundsätze

Damit der Windpark Holtensen-Hullersen in der Bevölkerung auf möglichst umfassende Akzeptanz trifft, stellen die beteiligten Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen finanzielle Mittel für gemeinnützige Projekte zur Verfügung. Der Förderverein Windpark Holtensen-Hullersen e. V. – im Folgenden: Förderverein – übernimmt die Aufgabe, diese Zuwendungen zu verteilen. Ziel ist die Förderung des sozialen und kulturellen Gemeinwesens in den umliegenden Dörfern, insbesondere auf diesen Feldern:

  • der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung,
  • des traditionellen Brauchtums,
  • des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke,
  • des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Hochwasserschutzes,
  • des Feuer-, Katastrophen- und Zivilschutzes,
  • des Sports,
  • der Jugend- und Altenhilfe,
  • von Kunst und Kultur,
  • der Erziehung sowie
  • kirchlicher Zwecke.

Der Zweck ergibt sich aus § 2 der Satzung des Fördervereins Windpark Holtensen-Hullersen e. V. (im Folgenden Förderverein).

Förderprinzipien

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt für klar definierte und zeitlich abgegrenzte Maßnahmen und Investitionen. Im weiteren Verlauf werden diese als „Förderprojekte“ oder „Projekte“ bezeichnet. 

Förderprojekte müssen den allgemeinen Grundsätzen (siehe oben)<s>,</s> sowie den steuerlichen Rahmenbedingungen entsprechen und gemäß den im Folgenden erklärten Prinzipien vorgelegt bzw. organisiert werden.

Sie müssen regionale Bedeutung im Umkreis des Windparks Holtensen-Hullersen haben. 

Um die vorhandenen Mittel so wirksam wie möglich einzusetzen, bemüht sich der Förderverein um eine möglichst ausgewogene Ausschüttung dieser Mittel im Hinblick auf die Region, den Zeitverlauf und die verschiedenen Projektträger. 

Der Förderverein fördert in der Regel keine Maßnahmen, die bereits von öffentlichen Trägern im Rahmen ihrer Pflichtaufgaben finanziert werden. Ausnahmen hiervon sind möglich, wenn der Vorstand sie im Rahmen der Vorprüfung akzeptiert, wobei jedoch die Besonderheit der Maßnahme gegenüber dem Verein begründet werden muss.

Der Förderverein führt keine eigenen Projekte durch, sondern unterstützt ausschließlich Projekte Dritter.

Der Förderbetrag richtet sich nach den jeweiligen sachlichen Anforderungen des konkreten Projekts. Der Projektträger hat eine sparsame und sachgerechte Haushaltsführung zu gewährleisten.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Fördermitteln besteht nicht. Alle Leistungen und Zuwendungen des Fördervereins sind freiwillig.  

Projektförderung – Ablauf des Verfahrens

Projektträger

Ortsräte, Vereine, Kirchengemeinden, Bürgerinitiativen und auch einzelne Bürgerinnen und Bürger können Förderanträge für gemeinnützige Projekte einreichen. Sie sind Projektträger im Sinne dieser Richtlinie.

Förderrunden und Antragsfristen

Die Förderperiode ist das Kalenderjahr. Pro Kalenderjahr findet mindestens eine Hauptförderrunde statt, die bei Bedarf um eine Nebenrunde ergänzt werden kann. 

Der Vorstand legt in Abhängigkeit von der Haushaltssituation das Budget für eine Förderrunde fest und informiert über die Website die Mitglieder und die Öffentlichkeit über anstehende Förderrunden und Antragsfristen. 

Die Antragsfrist sollte mindestens zwei Monate ab Beginn der Förderrunde betragen, damit Planbarkeit gewährleistet ist.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung eines Projekts ist von dessen Träger über das Antragsformular auf der Website des Fördervereins einzureichen. Die Beantragung hat über das Onlineformular zu erfolgen. 

Der jeweils bewilligte Förderbetrag ist fix und kann in derselben Förderrunde nicht mehr verändert werden.

Im Formular ist Folgendes zu notieren: Kontakt- und Bankdaten, Angaben zum Projekt, Angaben zum geplanten Beginn und Ende des Projekts, erbetene Förderhöhe und auch Angaben dazu, ob eine sofortige Auszahlung oder ein Ansparmodell gewünscht ist. 

Ergänzend ist eine Präsentation einzureichen, die das Projekt für die Öffentlichkeit veranschaulicht.

Durch das Ausfüllen des Formulars erklärt sich der Projektträger mit den Förderrichtlinien einverstanden. 

Vergabe und Abstimmung

Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Förderverein in der Regel spätestens acht Wochen nach Ende der Antragsfrist. 

Der Vorstand prüft die eingegangenen Anträge im Rahmen einer Vorprüfung hinsichtlich Satzungs- und Richtlinienkonformität und auf Plausibilität der beantragten Förderhöhe. Er stellt die regionale und langfristige Ausgewogenheit über mehrere Förderperioden hinweg sicher. Er kann nach diesen Kriterien Projekte im Vorfeld ablehnen oder nach einer ersten Bewertung und in Absprache mit den Projektträgern Förderhöhen nachbessern lassen.

Der Vorstand stellt den Mitgliedern förderfähige Projekte online vor und lässt die Mitglieder darüber abstimmen.

Im Rahmen der Hauptförderrunde können Projektträger ihr Projekt auf der Hauptversammlung vorstellen und bewerben. Dies ist freiwillig und kann die Onlinevorstellung nicht ersetzen. 

Die Abstimmung über Projekte erfolgt in einem Onlineverfahren. Der Vorstand legt den Zeitraum für die Abstimmung fest und teilt ihn den stimmberechtigten Mitgliedern mit. Der Termin sollte zwei Monate nach Ende der Antragsfrist nicht überschreiten.

Die Stimmrechte der Mitglieder werden in einem elektronischen Mitgliederverzeichnis geführt. Einsicht in das Mitgliederverzeichnis hat nur der Vorstand.

Eine Aufteilung eines ganzen Stimmrechts auf Bruchteile ist nicht möglich. Deshalb stimmen Bruchteils-Stimmberechtigte über einen gemeinsamen Account bzw. über ein und dieselbe E-Mail-Adresse mit einer Stimme ab.

Die stimmberechtigten Mitglieder entscheiden über die Priorität der Projekte; sie legen somit eine Rangordnung fest. Dazu hat jeder Stimmberechtigte drei Stimmen, die er verschiedenen Projekten geben oder auch einem einzigen Projekt vollständig zuordnen kann. 

Die Summe der Stimmen entscheidet über die Priorität und damit die Rangfolge der Berücksichtigung der Projekte. Erhält ein Projekt weniger als fünf Stimmen, ist es nicht förderfähig.

Die Mitglieder stimmen nicht über die Höhe des Förderbetrags eines Projekts ab. 

Überschreitet die beantragte Fördersumme das Budget der Förderrunde, führt das zur Ablehnung von Projekten, und zwar gemäß der Prioritätenliste. Projektträger, deren Förderanträge abgelehnt wurden, können in der nächsten Förderperiode erneut Anträge stellen.

Unterschreitet die Summe aller beantragten Projektbeträge das Budget der laufenden Förderperiode, wird der nicht ausgeschüttete Betrag in die nächste Förderperiode übertragen.

Bewilligung / Ablehnung

Alle Antragsteller erhalten binnen zwei Wochen nach der Abstimmung einen schriftlichen positiven oder negativen Bescheid mit Begründung.

Ablehnungsgründe

Folgende Gründe können zu einer Ablehnung führen: 

  • Ein Projekt erweist sich bei der Vorprüfung des Vorstands als nicht satzungs- oder richtlinienkonform oder verstößt gegen den Grundsatz der regionalen und langfristigen Ausgewogenheit.
  • Das Budget der Förderrunde ist ausgeschöpft und das Projekt erhält aufgrund seines Rangs in der Prioritätenliste keinen Zuschlag.
  • Das Projekt gehört zu den Pflichtaufgaben eines öffentlichen Trägers bzw. einer Organisation, beispielsweise im Hinblick auf Personalkosten oder Betriebs- und Wartungskosten von Gebäuden.

Auszahlung und Projektdurchführung

Förderanträge müssen grundsätzlich vor Beginn eines Projekts gestellt werden. Eine rückwirkende Bezuschussung von Projekten ist nicht möglich.

Projekte dürfen vom Beginn bis zum Ende maximal 24 Monate andauern, so<s> </s>dass eine Ansparung größerer Fördermittel in begrenztem Umfang möglich ist.

Bewilligte Förderbeträge werden sofort ausgezahlt. Damit wird sicher<s> </s>gestellt, dass ein Projektträger nicht in private Vorleistung gehen muss. 

Für größere Projekte besteht die Möglichkeit einer Ansparung über maximal zwei Förderjahre. Dazu erklärt der Projektträger beim Erstantrag, dass er auf die Auszahlung vorerst verzichtet. Für den bewilligten Betrag bildet der Schatzmeister des Fördervereins eine Rücklage.

Verwendungsnachweis

Der Projektträger hat innerhalb eines Monats nach dem geplanten Ende des Projekt<s>e</s>s einen schriftlichen, formlosen Verwendungsnachweis mit Rechnungslegung und Bilddokumenten vorzulegen. Anhand dieses Nachweises muss nachvollziehbar sein, ob die Zuwendung zweckentsprechend verwendet worden ist. 

Der Verwendungsnachweis ist an info@fvwp-holtensen-hullersen.de zu senden.

Der Vorstand informiert die Mitglieder und die Öffentlichkeit im Nachgang auf der Website des Fördervereins über geförderte und beendete Projekte.

Rückzahlungspflicht

Eine Pflicht zur Rückzahlung an den Förderverein besteht, wenn es zu einem oder mehreren der folgenden Sachverhalte kommt:

  • Der Zuwendungsempfänger hat falsche Angaben gemacht und verwendet die Mittel zweckentfremdet.
  • Die Mittel wurden bzw. werden nicht gemäß Projektantrag verwendet.
  • Der Projektträger verliert die Förderwürdigkeit.
  • Ausgezahlte Fördermittel werden nicht benötigt (Ausnahmen siehe unten).
  • Das Projekt wurde vor Auszahlung der Mittel begonnen.
  • Der Projektträger legt dem Förderverein nicht den Verwendungsnachweis vor.

Eine Rückzahlungspflicht besteht nicht, wenn die tatsächlichen Aufwendungen die bewilligten und ausgezahlten Beträge lediglich geringfügig unterschreiten. Was als geringfügig erachtet wird, liegt im Ermessen des Vorstandes des Fördervereins.

Salvatorische Klausel

Die vorstehende Förderrichtlinie des Fördervereins Windpark Holtensen-Hullersen e. V. wurden auf der Vorstandssitzung am 25. November 2025 beschlossen. Ihm gehören für die Wahlperiode 2025 bis 2028 folgende Mitglieder an: 

  • Carsten Hühne
  • Bernd Roggenkämper
  • Daniel Stahlmann

Der Vorstand kann dieses Dokument jederzeit ändern bzw. ergänzen. Änderungen werden den Mitgliedern mitgeteilt. Die geänderte Fassung wird der Öffentlichkeit über die Website zugänglich gemacht.