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Der Windpark Holtensen-Hullersen hat seine Wurzeln in der Gründung der Flächenpoolgemeinschaft mit 40 Flächeneigentümern im Jahr 2012. Bis zur Erzeugung von Strom im Jahr 2024 für ca. 20.000 Haushalte war es ein weiter Weg.

Spatenstich zum Bau der Windkraftanlagen

Am 30. November erfolgt durch Thomas Kahle (Ortsbürgermeister Holtensen), Dr. Sabine Michalek (Bürgermeisterin Einbeck), Eunice Schenitzki (Ortsbürgermeisterin Hullersen), Projektentwickler Helge Ahrens (SAB Windteam) und Carsten Hühne (Flächenpoolgemeinschaft Holtensen-Hullersen) der symbolische Spatenstich für die neun Windkraftanlagen des Windparks Holtensen-Hullersen. Der Spatenstich erfolgt in Begleitung durch einige der Grundstückseigentümer, die heutigen Mitglieder des Fördervereins Windpark Holtensen-Hullersen e. V.

Baugenehmigung für neun Windkraftanlagen durch den Landkreis Northeim

Nach knapp 2-jähriger Prüfung hat der Landkreis Northeim Ende 2021 die Baugenehmigung für die Errichtung von neun Windenergieanlagen erteilt und am 23. Februar 2022 für das Widerspruchsverfahren öffentlich gemacht. Innerhalb der Widerspruchsfrist bis zum 24. April 2022 sind keine Widersprüche gegen die Genehmigung eingegangen. Damit wurde die Genehmigung rechtskräftig.

Ratsbeschluss über Sonderbaufläche für Windenergieanlagen

Mit Ratsbeschluss der Stadt Einbeck vom 03. April 2019 wurde die Sonderbaufläche für Windenergieanlagen mit Ausschlusswirkung im Stadtgebiet endgültig festgelegt. Dabei wurde der Kritik der Bürgerinitiative Gegenwind aus Dassensen, dass sich „die Dassenser nicht mit einem Windpark vor ihrer Haustür arrangieren können“, Rechnung getragen. Die Sonderbaufläche wurde im Bereich der Dassenser Gemarkung im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung deutlich reduziert und so eine bauliche Umzingelung von Dassensen vermieden.

Ausschreibung zur Umsetzung des Windparks

Im Rahmen eines proaktiven Ausschreibungsverfahren entschieden sich die Mitglieder 2013 mit der Firma SAB WindTeam GmbH aus Itzehoe (SAB) einen Nutzungsvertrag abzuschließen. Dabei war nicht allein die Höhe des Nutzungsentgeltes entscheidend. Man entschied sich für den Partner, der das vermeintlich größte Umsetzungspotenzial hatte. 

Gründung Poolgemeinschaft

Die Gründung der Flächenpoolgemeinschaft Windpark Holtensen-Hullersen im Oktober 2012 war eine entscheidende Veränderung zum proaktiven und solidarischen Handeln. 40 private Landeigentümer und auch die betroffenen Kirchengemeinden hatten beschlossen, ihre Interessen zur gemeinschaftlichen Vermarktung ihrer potentiellen Windkraftstandorte zu bündeln. Das Ziel war es, mit Hilfe professioneller und unabhängiger Beratung die Interessen der Flächeneigentümer zu bündeln und somit geschlossen gegenüber potentiellen Projektplanern aufzutreten, um für Eigentümer und die betroffenen Ortschaften das wirtschaftlich Beste heraus zu holen.

Änderung des Flächennutzungsplan der Stadt Einbeck

Die Stadt Einbeck hatte mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplan im Jahr 2002 eine Sonderbaufläche für die Errichtung von Windkraftanlagen südlich von Dassensen ausgewiesen. In den Folgejahren haben in diesem Gebiet immer wieder potentielle Projektierer privatrechtliche Nutzungsverträge mit einzelnen Eigentümern von landwirtschaftlichen Nutzflächen vielversprechenden Pachtzahlungen abgeschlossen, die aber nie realisiert werden konnten. In kleinstrukturierten Eigentumsverhältnissen, wie es für dieses Gebiet typisch ist, werden baurechtliche Abstandauflagen und die Uneinigkeit der Flächeneigentümer in der Regel zum entscheidenden und begrenzenden Faktor. In der der Folge konnten bis heute nur 3 Anlagen in Dassensen auf relativ großen Flurstücken errichtet werden, da eine Zustimmung benachbarter Eigentümer nicht notwendig war.