Der Windpark Holtensen-Hullersen hat seine Wurzeln in der Gründung der Flächenpoolgemeinschaft mit 40 Flächeneigentümern im Jahr 2012. Bis zur Erzeugung von Strom im Jahr 2024 für ca. 20.000 Haushalte war es ein weiter Weg.

Änderung Flächennutzungsplan
Die Stadt Einbeck hatte mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplan im Jahr 2002 eine Sonderbaufläche für die Errichtung von Windkraftanlagen südlich von Dassensen ausgewiesen. In den Folgejahren haben in diesem Gebiet immer wieder potentielle Projektierer privatrechtliche Nutzungsverträge mit einzelnen Eigentümern von landwirtschaftlichen Nutzflächen vielversprechenden Pachtzahlungen abgeschlossen, die aber nie realisiert werden konnten. In kleinstrukturierten Eigentumsverhältnissen, wie es für dieses Gebiet typisch ist, werden baurechtliche Abstandauflagen und die Uneinigkeit der Flächeneigentümer in der Regel zum entscheidenden und begrenzenden Faktor. In der der Folge konnten bis heute nur 3 Anlagen in Dassensen auf relativ großen Flurstücken errichtet werden, da eine Zustimmung benachbarter Eigentümer nicht notwendig war.
Special Elements
Die Gründung der Flächenpoolgemeinschaft Windpark Holtensen-Hullersen im Oktober 2012 war eine entscheidende Veränderung zum proaktiven und solidarischen Handeln. 40 private Landeigentümer und auch die betroffenen Kirchengemeinden hatten beschlossen, ihre Interessen zur gemeinschaftlichen Vermarktung ihrer potentiellen Windkraftstandorte zu bündeln. Das Ziel war es, mit Hilfe professioneller und unabhängiger Beratung die Interessen der Flächeneigentümer zu bündeln und somit geschlossen gegenüber potentiellen Projektplanern aufzutreten, um für Eigentümer und die betroffenen Ortschaften das wirtschaftlich Beste heraus zu holen. Für den Gestattungsvertrag legten die Eigentümer folgende Eckpunkte fest:
oEinheitlicher Nutzungsvertrag: Die Gestattungs- und Nutzungsverträgeenthalten die gleichen Vertragsinhalte.
oUm einerseits die Ungerechtigkeiten zwischen den Eigentümern zu vermeiden, andererseits aber eine vom Windertrag und Agrarstruktur optimale Planung der Windanlagen zu erreichen, fließt das Nutzungsentgelt in einen Gemeinschaftstopf. Entgegen traditioneller Verteilungsmodelle wird weniger der spezifische Anlagenstandort entlohnt, was einen einzelnen Eigentümer im Übermaß bevorteilt, sondern breit an alle Eigentümer der Gemeinschaft verteilt, auch wenn auf ihren Flächen keine Anlage errichtet wird.
oMeistbegünstigtenklausel: Handelsvorteile, die einem Vertragspartner gewährt werden, müssen im Zuge der Gleichberechtigung allen Vertragspartnern gewährt werden. So soll es unmöglich werden, Handelsvergünstigungen nur einzelnen Eigentümern zu gewähren, die später ihren Beitritt zur Poolgemeinschaft erklären.
oUm die nötige Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen, sind vom Nutzer soziale Leistungen für öffentliche Zwecke nach Wahl der Grundstückseigentümer in den jeweiligen Gemeindebereichen mit einem festen Betrag pro Anlage und Jahr zu entrichten. Die Leistungen werden den betroffenen Dörfern für die Förderung des sozialen und kulturellen Gemeindelebens über einen Förderverein zur Verfügung gestellt.
oDa das Blinken der Anlegen als größte Beeinträchtigung für die Anwohner empfunden wird, soll die gesetzlich vorgeschriebene Nachtbeleuchtung auf ein Mindestmaß reduziert werden, sofern es technische Lösungen dafür gibt.
oAusgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Artenschutz sind nach Möglichkeit vorort zu realisieren.
oDer Sitz des Anlagenbetreibers muss so ausgestaltet werden, dass im Fall des Entstehens einer Gewerbesteuer diese vollständig an die Gemeinde abgeführt wird.
And more...
Im Rahmen eines proaktiven Ausschreibungsverfahren entschieden sich die Mitglieder 2013 mit der Firma SAB WindTeam GmbH aus Itzehoe (SAB) einen Nutzungsvertrag abzuschließen. Dabei war nicht allein die Höhe des Nutzungsentgeltes entscheidend. Man entschied sich für den Partner, der das vermeintlich größte Umsetzungspotenzial hatte.

Gründung Poolgemeinschaft
Der Poolgemeinschaft wird gegründet.
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